Akte Recht: Billigung zukünftiger Straftaten durch realitätsferne rohe Äußerungen

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Foto © Lérot

Die heutige Akte Recht behandelt die Billigung fremder Straftaten gem. § 140 Nr. 2 StGB durch realitätsferne rohe Äußerungen. Die hiesige Entscheidung vermittelt Kriterien, um sich der „Störung des öffentlichen Friedens“ innerhalb der Prüfung des § 140 StGB zu nähern.