Akte Recht: Grundsatz der Spezialität der Mordmerkmale
In der heutigen Akte Recht beschäftigt sich der BGH mit der Funktion der niedrigen Beweggründe innerhalb der Mordmerkmale des § 211 Abs. 2 StGB. Er stellt sowohl den daraus resultierenden Grundsatz der Spezialität, als auch dessen Auswirkungen auf eine doppelte Verwertung von Handlungsantrieben in der (Examens-)Prüfung dar.