Veranstaltungshinweis: Vorträge zum Thema der strafrechtlichen Aufarbeitung von NS-„Euthanasie“
Herzliche Einladung zur Abendveranstaltung Strafrechtliche Aufarbeitung von NS-„Euthanasie“ mit Vorträgen von Diana de Almeida und Dr. Anika Wendelstein.
Die nationalsozialistischen Euthanasie-Verbrechen wurden in der Nachkriegszeit in 35 Strafverfahren aufgearbeitet. Die Prozesse behandelten Verbrechen der sogenannten „Aktion T4“, der „Kindereuthanasie“ und der „dezentralen Euthanasie“. Etwa die Hälfte der 149 Angeklagten wurde verurteilt. Das Strafmaß reicht von der Todesstrafe bis zu geringen Freiheitsstrafen. Die Frage nach einer Rechtsgrundlage, die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Beihilfe sowie mögliche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe stehen besonders im Fokus.
Weiterhin wird das gegen den „Euthanasie“- und KZ-Arzt Horst Schumann gerichtete Strafverfahren wegen gemeinschaftlichen Mordes in 15.314 Fällen beleuchtet, das nach 42 Verhandlungstagen am 14. April 1971 aufgrund von Verhandlungsunfähigkeit einstweilig eingestellt wurde. Trotz der belasteten Tatsachen, die die Staatsanwaltschaft gegen Schumann vorbrachte, erging kein Urteil, das seine persönliche Schuld feststellte. Angesichts des Verdachtsmoments, Schumann manipuliere seinen Gesundheitszustand in der Absicht sich seinem Strafverfahren zu entziehen, gewinnt die Frage nach der Handhabung des Rechtsbegriffes „Verhandlungsfähigkeit“ durch die zuständigen Spruchkörper in der Hauptverhandlung und dem Haftprüfungsverfahren besondere Bedeutung. Zugleich wird aufgezeigt, wie sich das Strafverfahren in die von Simon Wiesenthal geprägte Kategorie der „medizinischen Amnestie“ einfügt.
Die Veranstaltung findet am 27.11.2024 von 18 – 20 Uhr im Sitzungssaal der Alten Universitätsbibliothek (Universitätsstraße 4, Eingang: Schuhstraße) statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.