Akte Recht: Freiwilligkeit des Rücktritts vom beendeten Versuch bei error in persona

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Foto © Lérot

Der Albtraum eine:r jeden Patient:in: Der angeklagte Chirurg sterilisierte das 17-jährige Opfer, da er aufgrund einer Personenverwechslung davon ausging, eine andere Person zu operieren. Im Anschluss der Operation erkannte der Angeklagte seinen Irrtum und vermittelte den Betroffenen an eine:n Expert:in für Refertilisation, wodurch die Zeugungsfähigkeit wiederhergestellt werden konnte. Doch wie verhält es sich mit der Freiwilligkeit des zu prüfenden Rücktritts des Angeklagten, wenn dieser nach Erkennen seines Irrtums weiterhin die Sterilisation des ursprünglich angedachten Tatopfers beabsichtigt, er dies aber mangels Bestellung eines erforderlichen Sterilisationsbetreuers bzw. mangels Bewilligung durch ein Betreuungsgericht gar nicht durfte? Hierauf gibt der in der heutigen Akte Recht behandelte Beschluss des BGH Auskunft.