Akte Recht: Wirksamkeit einer Einwilligung bei Körperverletzung mit Todesfolge durch Täuschung
Ein unter erheblichen Selbstwertkomplexen leidender Geschädigter verstirbt an den Folgen einer Lungenembolie nach einer „Genitalmodifikation“, bei der er durch Silikoninjektion seine Geschlechtsorgane vergrößern möchte, um seine Selbstachtung zu steigern. Der Angeklagte täuschte ihn über seine berufliche Geeignetheit und die Hochwertigkeit des verwendeten Silikons. In unserem heutigen Akte Recht Fall beschäftigte sich der BGH in diesem Zusammenhang mit der Wirksamkeit von Einwilligungen, die durch Täuschung auf einer falschen Vorstellung über den Umfang des Rechtsgutsverzichts beruhen.