Barrierefreiheit
Der Anbieter dieses Webangebots (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht mit ICLU - Professor Dr. Christoph Safferling, LL.M. (LSE)) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.str1.rw.fau.de verfügbar sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")
Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit
Methodik der Prüfung: | Selbstbewertung |
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Erstellungsdatum: | 7. Oktober 2021 |
Letzte Überprüfung: | 7. Oktober 2021 |
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
- PDF-Dokumente konnten nicht in ein barrierefreies Format konvertiert werden.
- Einige Dokumente wurden von Dritten bereitgestellt. Diese Dokumente sind nicht in einer barrierefreien Version verfügbar.
- Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung.
- Zu mittels Karten oder Kartenbildern eingebundenen Anfahrtsbeschreibungen fehlt derzeit die textuelle Beschreibung.
Begründung
Wir sichten ständig die Inhalte unseres Webauftritts und arbeiten daran, diesen barrierefrei zu gestalten.
Alternative Zugangswege
Falls Sie nicht barrierefreien Inhalte aufrufen möchten, wenden Sie sich bitte per Mail oder Telefonisch an uns. Wir helfen ihnen gerne weiter.
Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktperson
Lorenz Pokorny
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht Schillerstraße 1 91054 Erlangen- Telefon: +49 9131 85-22250
- E-Mail: lorenz.pokorny@fau.de
Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern - Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie InformationstechnikSt.-Martin-Straße 47
81541 München