In der aktuellen Akte Recht wird ein BGH-Urteil zum Thema der strafrechtlichen Haftung beim Mittäterexzess vorgestellt. Laut BGH kann eine Tötung des Mittäters, die eine Überschreitung des Tatplans darstellt (Mittäterexzess), eine Fahrlässigkeit iSd § 222 StGB des Mittäters, der die Tatwaffe beschaf...