In dem Anfragebeschluss (3 StR 333/18) vom 21.03.2019 hat der 3. Strafsenat des BGH das Abfischen von Geld am Bankautomaten neu bewertet und eine Wegnahme bejaht. Fraglich ist, ob der 2. Strafsenat einer Änderung der bisherigen Rechtsprechung, die keinen Gewahrsamsbruch annahm, zustimmt.
In einem...