Der zweite Senat des BGH beschäftigte sich in dem Urteil mit der Herbeiführung eines Vermögensschadens im Rahmen der räuberischen Erpressung durch Abpressung des Besitzes an Betäubungsmitteln sowie der Frage, ob eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei langer Revisionsdauer vorliegt, wenn ...