Die besondere Haftprüfung im Rahmen der Untersuchungshaft muss zuerst nach sechs, dann regelmäßig nach drei Monaten wiederholt und durchgeführt werden. Jedoch können Krankheit, Urlaub, Coronafälle in der Familie und andere vorrangig zu bearbeitenden Akten Gründe sein, die die Arbeit im Justizapparat...