Weltkulturerbestatus des Nürnberger Justizpalastes
Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz untersuchen wir derzeit die Möglichkeiten, den Nürnberger Justizpalast mit seinen Schwurgerichtssaal 600 zur Aufnahme in die Liste der Weltkulturerbestätten der UNESCO vorzuschlagen.
Im Schwurgerichtssaal selbst fand der Nürnberger Prozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärtribunal statt. Auch die so genannten Nürnberger Nachfolgeprozesse vor dem amerikanischen Nuremberg Military Tribunal wurden teilweise hier durchgeführt. Der Saal ist somit als Geburtsort des Völkerstrafrechts untrennbar mit der internationalen Rechtsentwicklung in der Mitte des 20. Jahrhunderts und der ihr vorausgehenden Menschheitskatastrophe verbunden. Doch auch darüber hinaus steht der gesamte Komplex aus Justizpalast und historischem Zellentrakt der JVA Nürnberg für eine über 100-jährige Rechtsprechungs- und Vollzugsgeschichte, in der die Rechtsentwicklung gleich durch mehrere epochale Wendungen geprägt war.
Durch eine Aufnahme in die Liste der Welterbestätten würde der Saal mit seiner einzigartigen Geschichte sicherlich noch einmal aufgewertet und die zentrale Bedeutung dieses Ortes für die jüngere Vergangenheit der Menschheit auch formal auf internationaler Ebene festgehalten.
Inwieweit Justizpalast und Schwurgerichtssaal die Kriterien der UNESCO erfüllen und sich zum entsprechenden Vorschlag dort eigenen, ist derzeit unser Untersuchungsgegenstand. Wir kooperieren hier in diesem Projekt mit dem Lehrstuhl von Professor Eckart Conze an der Philipps Universität Marburg.
Der Antrag wird nach dem Beschluss der Kultusminister Konferenz im Dezember 2023 nicht weiter verfolgt.