VHB-Kurs Cyberkriminalität und digitale Strafverfolgung
Phänomen Cyberkriminalität
Die Fortentwicklung der Technologien und die Kommunikation via Internet haben dazu geführt, dass wir uns heutzutage mit der sogenannten Cyberkriminalität befassen müssen. Es handelt sich dabei um eine Schnittstelle zwischen dem Strafrecht und der Informatik. Diese Verbindung führt zum einen dazu, dass sich der Ort für Straftaten ins WorldWideWeb verlagern und zum anderen, dass die Kommunikation via Messenger und digitaler Chats stattfinden kann. Überdies kristallisieren sich neue Schutzgüter heraus, die nun durch die Rechtsordnung verteidigt werden müssen, wie zum Beispiel digitale Daten. Diese tatsächlichen Änderungen müssen auch die Gesetze und Richtlinien des Strafverfahrens aufgreifen. Cyberkriminalität und die digitale Strafverfolgung führen sowohl zu Besonderheiten im Prozessrecht, als auch im materiellen Recht. Im Strafgesetzbuch wurden zum Beispiel neue Normen aufgenommen, wie die Datenveränderung, § 303a StGB, die Computersabotage, § 303b StGB, das Ausspähen von Daten, § 202a StGB, das Abfangen von Daten, § 202b StGB, die Datenhehlerei, § 202d StGB, Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269 StGB, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, § 270 StGB, Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet, § 127 StGB. usw. Im Prozessrecht muss die Rolle des IT-Forensikers als Sachverständigen neu und konkreter definiert werden. Es muss aufgearbeitet werden, wie mit digitalen Daten als Beweismitteln umzugehen ist und welche Hindernisse und Probleme entstehen können. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder Tools, die maschinelles Lernen beherrschen, können auf der einen Seite die Strafverfolgungsarbeit erleichtern, auf der anderen Seite werden diese auch von Kriminellen genutzt. Bei vielen digitalen und technologischen Neuerungen stellt sich auch die Frage nach einem potentiellen Grundrechtseingriff. Auch hier haben sich durch die Rechtsprechung „digitale“ Grundrechte entwickelt. Da das Internet eine länderübergreifende Vernetzung ermöglicht, entstehen auf internationaler Ebene Kooperationsverhältnisse und Zuständigkeitsvereinbarungen. Cyberkriminalität wird vor allem im internationalen Strafrecht als ernsthafte Bedrohung angesehen. Dabei wird der Umgang mit digitalen Daten als Beweismittel bei der Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen seit Jahren von internationalen Expertinnen und Experten thematisiert. Auf nationaler Ebene verläuft eine Auseinandersetzung mit dem Thema schwerfälliger, obwohl eine Befassung damit lieber früher als später erfolgen sollte, da dieses Phänomen einer stetigen Fortentwicklung unterliegt.
Wie greift der Kurs diese Thematik auf?
Der Kurs „Cyber-Kriminalität und digitale Strafverfolgung“ fängt bei null an und möchte jegliche Zielgruppen erreichen. Vorkenntnisse werden weder in den Rechtswissenschaften noch in der Informatik gefordert. Vielmehr ist der Kurs für alle Interessierten offen und es erfolgen zu beiden Themengebieten jeweils Einführungslektionen. Über die derzeitige Lage im Strafrecht wird ein Überblick gegeben und es sollen auch Tipps und Tricks für den Alltag weitervermittelt werden, vor allem, wie man sich selbst vor Cyberkriminalität schützen kann. Für Interessierte mit einem fundierten Grundwissen wird auf eine Vielzahl an Vertiefungsdokumenten, Hinweisen und weiterführender Literatur verwiesen.
Aufbau des Kurses
Der Kurs umfasst 7 Kapitel, wobei Kapitel 0 eine Einführung und Erklärung zur Organisation des Kurses ist. Jedes Kapitel umfasst wiederum eigene Lektionen. Übergreifend über alle Kapitel hinweg wird auf interaktive Art und Weise der Kriminalfall „Tatort-Offline“ gelöst. Durch die Sequenzen des Falls und die
Möglichkeit zum Miträtseln, wird der Lernprozess immer wieder aufgelockert. Jedes Kapitel beginnt mit einem Einführungsvideo von Herrn Professor Safferling. Nachfolgend finden sich Erklär- und Wissensvideos, sowie Experteninterviews, die Einblicke in die Praxis geben sollen. Nach den Wissensteilen besteht die Möglichkeit durch ein Wiederholungsquiz das Erlernte und sein eigenes Verständnis zu überprüfen. Überdies existieren Vertiefungsabschnitte mit Dokumenten, Übersichten, Videos und Hinweisen auf wichtige Rechtsprechungen. Zur Abrundung finden sich dann noch Skripte, die einen Überblick über das Gelernte vermitteln wollen. Falls dann noch Fragen offenbleiben, besteht die Möglichkeit sich im Diskussionsforum auszutauschen.
Bei der Bearbeitung und richtigen Beantwortung von 75% der Fragen, kann eine Teilnahmebestätigung erworben werden. Hier geht es zum Kursflyer.
Inhaltlicher Überblick
Konzeptentwicklung
Die kreativen Köpfe des Kurses sind unsere ehemaligen Mitarbeiterinnen, Dr. Marlene Wüst, und Dr. Nicole Scheler. Beide sind Alumni des Graduiertenkollegs „Cybercrime und Forensische Informatik“.
Das Graduiertenkolleg ist eine interdisziplinäre Forschungsgruppe aus Wissenschaftlern der Rechtswissenschaft und der Informatik. Für weitere Informationen: https://www.cybercrime.fau.de/