Verfahrensdauer am Internationalen Strafgerichtshof
Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP) und die Forschungsstelle Völkerstrafrecht (ICLU) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg haben gemeinsam ein Forschungsprojekt konzipiert, um eine unabhängige Analyse der Verfahrenslänge am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) durchzuführen.
Am 28. Juni 2018 hat der Deutsche Bundestag einen Beschluss zur Stärkung des IStGH gefasst. Ziel dieser Resolution ist es, die Arbeit des Gerichtshofs zu unterstützen und seine aktuelle Lage zu analysieren, indem die Zeit, welche für die Verfahren unter der Zuständigkeit des IStGH aufgewendet wird, umfassend untersucht wird. In dem Bundestagsbeschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, „anhand einer Untersuchung der bisher von dem IStGH geführten Verfahren zu ermitteln, welche Faktoren zu der unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer führen und Vorschläge zur Beschleunigung der Verfahren zu formulieren.“
Aufbauend auf den Zielen dieser Resolution werden die IANP und die ICLU öffentlich zugängliche Akten und weitere relevante Dokumente zu den am IStGH durchgeführten Verfahren auswerten. Der Fokus liegt hierbei darauf, die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen und die in der Verfahrenspraxis auftretenden Probleme zu erfassen. Zusätzlich sind strukturierte Interviews mit Praktikern aus der internationalen Strafrechtspflege sowie mit Amtsträgern und Schlüsselpersonal aller Organe des Gerichtshofs geplant, um die aus den Unterlagen gewonnenen Daten um eine verlässliche empirische Basis zu ergänzen.
Die Forschungsergebnisse wurden in einem ausführlichen Bericht dokumentiert und nach Abschluss des Projekts vorgestellt. Der Bericht ist auf der Seite der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien einsehbar.